Überprüfung nach Bauordungsrecht für Brand- / Rauchschutztüren und Brandschutztoren
Neue Kompetenz !!!
von nun an können wir unseren Kunden und denen die es noch werden wollen die Überprüfung nach Bauordungsrecht für Brand- / Rauchschutztüren und Brandschutztoren Wiederkehrende Prüfung anbieten. Außerdem natürlich auch die dazugehörigen Feststellanlagen.
Wir sind stolz darauf Mitarbeiter zu haben, die sich nicht nur dafür interessieren sondern auch bereit sind Schulung/Lehrgänge zu besuchen um solche Sachkundenachweise zu erhalten.
So muss das sein!!!